Handels-
und Gewerbeverein
Pries-Friedrichsort
e.V. Der
Vorstand
Mitgliederversammlung
am 9. März 2005
Zu TOP 8 Satzungsänderungen
Der
Vorstand beantragt die Änderung der Satzung wie folgt:
§ 3
Ersatzlose
Streichung Satz 1
Satz 2
„Die
Bildung von Vermögen gehört nur insoweit zu seinen Aufgaben, als diese zur
Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind“
wird als
Satz 2 dem § 2 hinzugefügt.
§ 4 Mitgliedschaft
Der folgende
Satz in Ziff. 1 wird ersatzlos gestrichen:
„Die so
bezeichneten Unternehmen oder Betriebe müssen ihren Sitz im Raum
Pries-Friedrichsort oder in einem direkt angrenzenden Gebiet haben“
Der Satz 2
in Ziff. 6 wird wie folgt geändert:
„Bereits
gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.“
§ 8 Beiträge
Der erste
Satz wird wie folgt geändert:
„Jedes
Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung
auf Vorschlag des Vorstands beschließt“