Handels- und Gewerbeverein

Pries-Friedrichsort e.V.                                              Der Vorstand

 

Mitgliederversammlung am 9. März 2005

 

 

Zu TOP 8 Satzungsänderungen

 

Der Vorstand beantragt die Änderung der Satzung wie folgt:

 

§ 3

 

Ersatzlose Streichung Satz 1

 

Satz 2

 

„Die Bildung von Vermögen gehört nur insoweit zu seinen Aufgaben, als diese zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind“

 

wird als Satz 2 dem § 2 hinzugefügt.

 

§ 4       Mitgliedschaft

 

Der folgende Satz in Ziff. 1 wird ersatzlos gestrichen:

 

„Die so bezeichneten Unternehmen oder Betriebe müssen ihren Sitz im Raum Pries-Friedrichsort oder in einem direkt angrenzenden Gebiet haben“

 

Der Satz 2 in Ziff. 6 wird wie folgt geändert:

 

„Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.“

 

§ 8 Beiträge

 

Der erste Satz wird wie folgt geändert:

 

„Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beschließt“